AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Spezialmaklermesse OHG
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die die Spezialmaklermesse OHG (im Folgenden „Veranstalter“) mit Ausstellern, Sponsoren, Dienstleistern oder sonstigen Vertragspartnern im Zusammenhang mit der Spezialmaklermesse (physisch und ggf. digital) abschließt.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Vertragspartners (z. B. Aussteller) werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, der Veranstalter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Individualvereinbarungen zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner haben Vorrang gegenüber diesen AGB, soweit sie schriftlich vereinbart wurden.
1.4 Begriffe:
a) Veranstaltung/Messe bezeichnet die Spezialmaklermesse in ihrer realen, hybriden oder digitalen Ausgestaltung.
b) Aussteller ist der Vertragspartner, der auf der Messe einen Standplatz, Ausstellungsfläche, Präsentationsmöglichkeit oder Sponsorenleistung bezieht.
c) Dienstleister sind Unternehmen oder Personen, die im Rahmen der Messe Support-, Auf- / Abbaudienstleistungen, Technik, Catering etc. erbringen.
d) Besucher sind Personen, die die Messe zur Information, Networking etc. besuchen (sofern in den Leistungen eingeschlossen).
2. Anmeldung, Vertragsschluss, Zulassung
2.1 Die Anmeldung des Ausstellers (bzw. Vertragspartners) erfolgt mittels des vorgesehenen Anmeldeformulars (analog oder elektronisch) und stellt ein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.
2.2 Der Veranstalter kann die Zulassung von Ausstellern ablehnen, wenn sachliche Gründe vorliegen (z. B. Platzmangel, thematische Unpassung, Überschneidungen).
2.3 Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Zulassungsbestätigung oder Auftragsbestätigung durch den Veranstalter zustande.
2.4 Der Veranstalter behält sich vor, bereits bestätigte Anmeldungen aus wichtigem Grund (z. B. behördliche Auflagen, Force Majeure) zu annulieren oder umzubenennen.
3. Leistungen des Veranstalters
3.1 Der Veranstalter erbringt die im Vertrag vereinbarten Leistungen: insbesondere Bereitstellung der Ausstellungsfläche / Standfläche, Infrastruktur (Strom, Beleuchtung, Reinigung etc.), organisatorische Leistungen, Marketing, Sicherheitsdienste, ggf. digitale Plattformen.
3.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Leistungen durch Dritte (Nachunternehmer) erbringen zu lassen, soweit dadurch keine nachteilige Änderung der Leistung entsteht.
3.3 Der Veranstalter behält sich vor, Änderungen in der Raumaufteilung, der Standplatzverteilung oder der Nutzung des Veranstaltungsortes vorzunehmen, soweit dies erforderlich ist und den Aussteller nicht unzumutbar benachteiligt.
3.4 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, für Ausfälle oder Einschränkungen zu haften, die durch behördliche Anordnungen, höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
4. Pflichten des Ausstellers / Vertragspartners
4.1 Der Aussteller hat den Stand / die Flächen während der gesamten Veranstaltungsdauer personell ausreichend zu besetzen.
4.2 Der Aussteller hat alle zur Leistungserbringung notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen — z. B. rechtzeitige Lieferung von Werbemitteln, technischen Daten, Aufbauplänen etc.
4.3 Der Aussteller hat die im Vertrag angegebenen Leistungsvorgaben (z. B. Ausrichtung, Exponate) einzuhalten und Änderungen bedürfen der Zustimmung des Veranstalters.
4.4 Der Aussteller hat für alle von ihm eingebrachten Exponate, Einrichtungen, Dekorationen etc. eine ausreichende Versicherung abzuschließen (z. B. Haftpflicht, Diebstahl, Feuer). Auf Verlangen ist ein Nachweis vorzulegen.
4.5 Bau, Umbau, Dekoration oder technische Installationen dürfen nur mit Genehmigung des Veranstalters erfolgen und müssen technischen und sicherheitsrelevanten Richtlinien entsprechen.
4.6 Der Aussteller darf seine Fläche nicht untervermieten oder ganz/teilweise Dritten überlassen, es sei denn, der Veranstalter stimmt dem ausdrücklich schriftlich zu.
4.7 Der Aussteller hat den Standplatz / die Fläche am Ende der Veranstaltung ordnungsgemäß geräumt und in gereinigtem Zustand zu übergeben.
5. Preise, Zahlung, Stornierung
5.1 Die vertraglich vereinbarten Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
5.2 Zahlungsbedingungen (Beispiel):
a) Bei Buchung wird eine Anzahlung in Höhe von z. B. 25 % des Gesamtbetrags fällig.
b) Vier Monate vor Veranstaltungsbeginn weitere 25 %.
c) Letzte 50 % spätestens 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn.
d) Bei späterer Anmeldung kann der gesamte Betrag sofort fällig sein.
5.3 Kommt der Aussteller mit Zahlungen in Verzug, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern und ggf. vom Vertrag zurückzutreten.
5.4 Bei Rücktritt oder Nichterscheinen des Ausstellers bleibt der Anspruch auf den vereinbarten Stand- / Flächenmietzins bestehen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Der Veranstalter kann versuchen, die Fläche anderweitig zu vermieten und den Verkaufserlös gegenrechnen, sofern möglich.
5.5 Bei Stornierung durch den Veranstalter (aus in seiner Sphäre liegenden Gründen) wird der Aussteller über etwaige Rückzahlungen informiert; eine weitergehende Haftung des Veranstalters bleibt ausgeschlossen (siehe Abschnitt Haftung).
6. Haftung, Freistellung
6.1 Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt (sofern keine Personenschäden).
6.2 Eine Haftung für nicht vorhersehbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.3 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste aus Störungen der Infrastruktur (z. B. Stromausfall, technische Defekte, Internetverbindung), sofern sie außerhalb seines Einflussbereichs liegen oder durch höhere Gewalt verursacht wurden.
6.4 Der Aussteller stellt den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung von Rechten (Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht) durch ausgestellte Exponate, Präsentationen, Werbematerialien etc. resultieren. Ebenso übernimmt er die Kosten für notwendige Rechtsverteidigung einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten.
6.5 Der Veranstalter behält sich ein Pfandrecht an den eingebrachten Messeobjekten vor, wenn Zahlungen des Ausstellers nicht geleistet werden. Bei unentgeltlicher Abholung nach Fristsetzung kann er die Gegenstände freihändig verwerten (sofern dies zulässig ist).
6.6 Schadensersatzansprüche verjähren grundsätzlich sechs Monate nach Veranstaltungsende, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7. Widerrufs- / Rücktrittsrechte (sofern anwendbar)
Sofern ein Vertragspartner Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag Fernabsatz umfasst, gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Soweit solche Rechte bestehen, wird der Veranstalter diese gesondert in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertragstext darlegen.
8. Datenschutz, Vertraulichkeit
8.1 Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Vertragspartner gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Einzelheiten werden in der gesonderten Datenschutzerklärung geregelt.
8.2 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, in der Regel für einen Zeitraum von z. B. drei Jahren.
9. Änderungen von Leistungen / AGB
9.1 Nach Vertragsschluss kann der Veranstalter Änderungen der vertraglichen Leistungen verlangen, sofern dies für den Aussteller zumutbar ist (z. B. wegen geänderter behördlicher Vorgaben).
9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, diese AGB zu ändern, wenn dies zur Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen oder zur Schließung von Regelungslücken erforderlich ist, und dabei die Aussteller nicht in wesentlichem Umfang benachteiligt werden. Änderungen werden dem Vertragspartner rechtzeitig mitgeteilt; dieser kann widersprechen, andernfalls werden die Änderungen wirksam (sofern gesetzlich zulässig).
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine gesetzliche Regelung.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag — soweit gesetzlich zulässig — ist der Sitz des Veranstalters. Es gilt deutsches Recht.
10.3 Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
10.4 Diese AGB sind in deutscher Sprache maßgeblich.